Kassensturz im Mittelstand: was am 1. April wie ein Aprilscherz klingt ist leider der bittere Ernst. Vor allem Kleinunternehmer haben gerade bis zu 90% weniger Einnahmen, obwohl die Kosten weiter laufen. Das Coronavirus bedroht nicht nur die körperliche Gesundheit der Menschen, sondern auch die Wirtschaftliche! Während die konkreten, langfristigen Finanzhilfen noch nicht final abgestimmt und verfügbar sind, gibt es aber schon einen Straf-Katalog für Verstöße, welcher vielen Unternehmern Angst macht.
Weiterhin wird gerade die Bonität der Unternehmen, sowie der Privatpersonen in Einzelunternehmen oder in Personengesellschaften
Es wäre hier eine Option, dass Bonitäts-Unternehmen über den Zeitraum der Krise einen Bonitätsschutz gewährleisten, um die Unternehmen zumindest kurzfristig zu schützen. Wenn plötzlich 90% der Einnahmen einbrechen, kann es einfach kaum ein Unternehmer stemmen. Weiterhin geht es dann auch um die Frage, welche Verbindlichkeiten man zuerst bedient. Hier sind es ganz klar die emotionalen Verbindlichkeiten, wie das Personalgehalt und Miete. Der Rest wird wohl bei Vielen auf der Strecke bleiben und am Ende kommt die Post von Anwälten oder Inkasso-Unternehmen und das Unheil nimmt seinen Lauf.
David Rölleke ist ein erfahrener Krisenmanager, der aktuell viele Unternehmen aus dem Mittelstand durch die Krise begleitet. Er kennt die Probleme, aber auch die Lösungen, welche oft zum greifen nah sind, wenn man diese beachtet.
Rölleke rät Unternehmen, die sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden, die folgenden 5 Punkte:
1. Stellen Sie einen Ist-Bestand her
Wie viel Geld ist noch da und wie viele Verbindlichkeiten habe ich im nächsten Monat. Rechnen Sie nur mit dem Geld, was auf dem Konto ist und nicht mit eventuellen Zahlungseingängen. Berechnen Sie auch das Geld, was Sie als Geschäftsführer zum leben brauchen. Auch wenn hier viele Unternehmer getreu dem Motto: “ meine Mitarbeiter zuerst“ handeln, ist Ihnen nicht damit geholfen, wenn Sie privat kein Geld mehr haben und nachts nicht mehr schlafen können. In solch einem Zustand retten Sie kein Unternehmen auf der ganzen Welt.
2. Reden Sie mit Ihrem Steuerberater
Auch wenn sich im Internet derzeit auffällig viele Experten tummeln, die Ihnen sofortige finanzielle Hilfe versprechen, ziehen Sie hier lieber einen Vertrauten hinzu, der Ihnen wohlgesonnen ist, bevor Sie in die Falle tappen. Aktuell verliert man ja auch den Überblick, weil es sämtliche Meldungen zum Thema „Soforthilfe“ gibt. Glauben Sie mir: ihr Steuerberater ist der erste Mensch, der informiert ist, wenn er diese Hilfen für Sie beantragen kann. Reden Sie auch mit ihm über eventuelle Kredite und passen Sie hier auf, dass Sie nicht in der Not eine unternehmerisch unkluge Entscheidung treffen.
3. Erstellen Sie eine Liste mit Ihren Verbindlichkeiten, welche zum nächsten Monat fällig sind
Prüfen Sie hier die Zahlungsziele und legen Sie dementsprechend eine absteigende Tabelle mit allen notwendigen Angaben an. Die Summe der Verbindlichkeiten gleichen Sie dann bitte mit dem Geschäftsguthaben ab und somit haben Sie einen Überblick, wie viele Mittel Ihnen fehlen. Es klingt ganz einfach, doch schon hier scheitern derzeit viele Unternehmen. Beachten Sie hier auch ganz klar bestehende Daueraufträge, die Sie bereits angefertigt haben.
4. Nun ist es wichtig, offen mit den Menschen oder den Unternehmen zu sprechen, die noch Geld von Ihnen bekommen
Hier würde ich Ihnen raten, eine E-Mail oder einen Brief zu schreiben, in der Sie ganz offen mitteilen, dass Sie auf aufgrund der aktuellen Situation möglicherweise nicht in der Lage sind, Ihre Verbindlichkeiten pünktlich zu begleichen. Schreiben Sie auch ganz offen, dass Sie bereits nach Optionen suchen und den Zwischenstand umgehend kommunizieren. In vielen Fällen konnte hier bereits ein Zahlungsaufschub von 10 Tagen realisiert werden. Das gilt für Sie als Geschäftsführer geschäftlich, sowie privat.
5. Finger weg vom Privatvermögen
Hier rate ich den Unternehmen ihr Privatvermögen zumindest vorerst zu halten und nicht die fleißig angesparten Bausparverträge und Sparkonten zu kündigen, um die Verbindlichkeiten begleichen zu können. Denn so kommt es im schlimmsten Fall nicht nur zum geschäftlichen Ruin, sondern auch zum Privaten. Besprechen Sie auch dieses Vorgehen gerne mit dem Steuerberater, bevor Sie aus der Emotion heraus unklug handeln.
Das sind die grob beschrieben Punkte, zu denen Herr Rölleke Ihnen gerne in einem Interview oder einem erweiterten Ratgeber seine Erfahrungen mitteilt.