Rede der Bundesministerin der Verteidigung, Annegret Kramp-Karrenbauer,
zum Jahresbericht 2018 des Wehrbeauftragten vor dem Deutschen Bundestag am 11. Dezember 2019 in Berlin:
Herr Präsident!
Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Lieber Herr Dr. Bartels, zuerst einmal auch von meiner Seite und ganz persönlich ein herzliches Dankeschön
für Ihre Arbeit, für den Bericht, den Sie vorgelegt haben. Der Wehrbeauftragte ist eine Institution in
Deutschland. Seit über 60 Jahren steht er im Dienst insbesondere der Soldatinnen und Soldaten, und er legt –
das haben Sie mit dem Bericht für das Jahr 2018 auch getan – den Finger in die richtige Wunde. Da sollten wir
gar nicht drumherum reden, und das will ich an dieser Stelle auch nicht tun.
Wir haben gerade heute im Bundeskanzleramt wieder Soldatinnen und Soldaten mit ihren Angehörigen, Eltern und
Kindern erlebt, die einsatzwillig und einsatzfähig sind; aber wir müssen auch dafür sorgen, dass sie
einsatzbereit sind. Das bedeutet, dass sie ihre persönliche Ausstattung, insbesondere die Schutzausstattung,
brauchen, und das bedeutet auch, dass wir uns mit dem Grad an Einsatzbereitschaft, wie wir ihn jetzt auch im
Bericht dargestellt bekommen haben, nicht zufriedengeben können; ich jedenfalls will das nicht tun.
Deswegen wird das Thema „Ausstattung und Einsatzbereitschaft“ im nächsten Jahr einer der Schwerpunkte sein,
den wir im Bundesministerium der Verteidigung bearbeiten werden. Das bedeutet auf der einen Seite, dass wir
natürlich die finanziellen Mittel brauchen, aber es bedeutet eben auch, dass wir die Verfahren – die Probleme
sind ja beschrieben und erkannt; mit der Reform des Bundesamts für Ausrüstung, Informationstechnik und
Nutzung der Bundeswehr gehen wir die ersten Schritte, um sie entsprechend zu beseitigen – und die Reformen
vorantreiben müssen. Das bedeutet, wir brauchen dezentralere Verantwortungsstrukturen – da bin ich bei Ihnen,
Herr Dr. Bartels –, und wir müssen dafür sorgen, dass die ganze Liste an Mitzeichnungen nicht vor allem
Freizeichnungen bedeutet und die Verfahren entsprechend komplizieren.
Sie haben das Beispiel Kunduz erwähnt. Auch mir hat es sich nicht ganz erschlossen, warum man ein Jahr
braucht, um einen Turm zu bauen, den man in der Tat braucht, damit man rechtzeitig Warnungen aussprechen
kann, wenn von Raketenstellungen der Taliban aus Kunduz das Leben unserer Soldatinnen und Soldaten in diesem
Lager gefährdet wird.
Wir haben Fortschritte erzielt; Sie haben die entsprechenden Gesetze erwähnt. Wir müssen jetzt dafür sorgen,
dass das, was in den Gesetzen festgelegt ist, auch möglichst schnell so umgesetzt wird, dass die Soldatinnen
und Soldaten zum Beispiel von den Zulagen profitieren können.
Die Themen „Einsatzbereitschaft“ und „Stehzeiten in den Verwendungen beim Heer“ sind Themen, die ich bei
meinen Einsatzreisen sowohl im Irak als auch in Mali als auch jetzt in Afghanistan noch einmal besprochen
habe; viele Kolleginnen und Kollegen waren mit dabei. Es ist in der Tat eine enorme Belastung, ein halbes
Jahr von der Familie getrennt zu sein. Ich habe heute viele Familien mit mehreren Kindern kennengelernt, wo
die Partner von jetzt auf gleich quasi zu Alleinerziehenden werden. Sie bekommen Unterstützung, aber diese
Unterstützung muss noch besser werden.
Einen letzten Punkt will ich zum Abschluss ansprechen. Ich bin Ihnen dankbar, dass Sie deutlich gemacht
haben: Die Bundeswehr als Ganzes steht auf dem Boden des Grundgesetzes. Deshalb ist es so notwendig, dass
jeder einzelne Fall, bei dem es Zweifel daran gibt, ob ein Soldat das Recht und die Freiheit des deutschen
Volkes wirklich verteidigt und dazu in der Lage und willens ist, aufgeklärt wird und er, wo es nötig wird,
aus der Bundeswehr auch entfernt wird. Das ist die Aufgabe, die wir gemeinsam angehen. Für Ihre Unterstützung
im Sinne der Soldatinnen und Soldaten darf ich Ihnen ganz herzlich danken. Vielen Dank.