Verbesserungspotentiale bei Ausbildungs- und Fortbildungseinrichtungen

Ein übergreifendes Kapazitätsmanagement wäre erforderlich  

Verbesserungspotentiale bei Ausbildungs- und Fortbildungseinrichtungen 03/11/2019

Die öffentliche Verwaltung in Deutschland ist seit Jahren bestrebt, sich neu aufzustellen. Ein wichtiger Bestandteil dieser Reformbestrebungen ist die Modernisierung des Finanzmanagements. Dabei wird das Rechnungswesen schrittweise auf die kaufmännische doppelte Buchführung umgestellt und insbesondere eine Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) eingeführt.

Mit der KLR werden der Ressourcenverbrauch und die Leistungsergebnisse verknüpft. Dadurch wird transparent, welche Kosten die betreffenden Leistungen verursacht haben. Die KLR bildet auch die Basis für eine outputorientierte Haushaltssteuerung nach Produkten. Der Produkthaushalt dient dazu, den Haushalt stärker an Leistungen, Ergebnissen und Wirkungen auszurichten. In einem großen Bundesland läuft die Umstellung des Rechnungswesens bereits seit rund zehn Jahren und ist längst noch nicht abgeschlossen. Doch soweit Teile des modernisierten Rechnungswesens wie zum Bespiel die KLR bereits in der Praxis eingesetzt werden, nutzen die betroffenen Behörden diese Instrumente noch nicht ausreichend.

Dies belegt eine jetzt bekannt gewordene Untersuchung von neun Ausbildungs- und Fortbildungseinrichtungen dieses Bundeslandes. In den Ausbildungseinrichtungen wird ein Großteil des Nachwuchses für die Bereiche Justiz, Finanzen und Polizei ausgebildet. Die Fortbildungseinrichtungen haben zum Teil spezielle Aufgaben oder stehen allen Landesbediensteten offen.

Schwächen bei der Ausgestaltung der KLR  

Die Kosten- und Leistungsrechnungen der neun Ausbildungs- und Fortbildungseinrichtungen wiesen vor allem bei den Leistungskennzahlen erhebliche Defizite auf. Leistungskennzahlen bilden die Grundlage für sachgerechte strategische und operative Entscheidungen. Leistungsdaten wie beispielsweise die Anzahl der Aus- bzw. Fortbildungstage wurden in den KLR-Systemen der Bildungseinrichtungen bislang jedoch nur im Einzelfall ausgewiesen. Eine Gegenüberstellung von Leistungsdaten mit den damit verbundenen Kosten erfolgte nicht. Die Produktstückkosten wie zum Beispiel die Kosten je Teilnehmertag wurden außerhalb der KLR berechnet. Zudem waren kennzahlengesteuerte Controllingprozesse nicht installiert, d. h., es fehlte eine sachgerechte Auseinandersetzung mit den Informationen der KLR.

Ein Benchmarking fand nicht statt  

Ausbildungs- und Fortbildungseinrichtungen eignen sich aufgrund ihrer vergleichbaren Aufgabenstellung in besonderer Weise für ein Benchmarking. Als Benchmarking werden vergleichende Untersuchungen bezeichnet, aus denen Erkenntnisse zur Effizienz- und Effektivitätssteigerung gewonnen werden können. Ein solches Benchmarking hat bei den hier in Rede stehenden Bildungseinrichtungen nicht stattgefunden. Ein Benchmarking erfordert die gleichartige Ermittlung von Kosten- und Leistungskennzahlen. Die KLR der Ausbildungs- und Fortbildungseinrichtungen wurden jedoch unabhängig voneinander entwickelt. Dementsprechend bestanden zwischen den KLR der Einrichtungen zum Teil wesentliche Unterschiede. Diese Unterschiede schränkten die Vergleichbarkeit von ähnlichen Teilleistungen, wie zum Beispiel Übernachtung und Verpflegung, ein oder machten sie unmöglich.

Ein übergreifendes Kapazitätsmanagement wäre erforderlich  

Eine hohe Auslastung ist der entscheidende Faktor für einen wirtschaftlichen Betrieb von Bildungseinrichtungen. Dies stellt vor allem für die Ausbildungseinrichtungen ein Problem dar, denn sie haben nur einen sehr geringen Einfluss auf die Anzahl der Neueinstellungen, da diese vom Land vorgegeben werden. Bei einem starken Zuwachs von Auszubildenden oder Studierenden müssen zusätzliche Kapazitäten in der Regel zu deutlich höheren Kosten beschafft werden, zum Beispiel durch Anmietung von Unterkünften und Schulungsräumen. Als Ergebnis der erwähnten Untersuchung hat der Gutachter vorgeschlagen, durch eine Zusammenarbeit der Bildungseinrichtungen beim Kapazitätsmanagement oder durch die Einrichtung von Ausbildungsverbünden die Auslastung insgesamt zu verbessern.

Die KLR-Modelle werden angepasst  

Die betroffenen Landesministerien haben zwischenzeitlich mitgeteilt, dass an der Vereinheitlichung der KLR-Modelle der Bildungseinrichtungen gearbeitet werde. Allerdings sei eine Einheitlichkeit aufgrund der sehr unterschiedlichen Rahmenbedingungen der Einrichtungen schwierig herzustellen. Auch ein Benchmarking der Einrichtungen soll in Zukunft möglich werden, die Ergebnisse einer Arbeitsgruppe Benchmarking würden voraussichtlich Anpassungen der KLR-Modelle der Einrichtungen zur Folge haben.

Eine übergreifende Zusammenarbeit der Ausbildungseinrichtungen lehnen die betroffenen Landesministerien ab. Bei den Fortbildungseinrichtungen sehen die Ministerien hingegen Möglichkeiten für eine stärkere Zusammenarbeit. Der geschilderte Sachverhalt belegt, liebe Leserinnen und Leser, wie mühsam es ist , das Finanzmanagement der öffentlichen Verwaltung so zu modernisieren, dass die erhofften Verbesserungen auch tatsächlich eintreten, sagt nachdenklich

Ihr

Gotthilf Steuerzahler

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