Bund und Länder unterstützen eine Vielzahl von Unternehmen, Vereinen und sonstigen Organisationen durch Zuschüsse in unterschiedlicher Höhe. Förderungen durch Kleinbeträge (weniger als 2000 Euro im Einzelfall) sollen in der Regel unterbleiben. Dies ist vernünftig, da bei Kleinbeträgen (sogenannten Bagatellförderungen) der administrative Aufwand der Beteiligten in keinem Verhältnis zu dem zu erwartenden Nutzen der Förderung steht.
Gleichwohl kommen Bagatellförderungen in der Förderpraxis immer wieder vor und werden dann von den Verantwortlichen wortreich gerechtfertigt. So auch im nachfolgend geschilderten Fall, wo dem zuständigen Ministerium ein Umdenken ausgesprochen schwer fällt.
Ein kleines ostdeutsches Bundesland bezuschusst private Unternehmen der Ernährungswirtschaft, die sich an Messen wie beispielsweise der ANUGA beteiligen. Der Zweck der Förderung liegt im Marketing für Agrarprodukte dieses Bundeslandes und in der Steigerung des Absatzes der geförderten Unternehmen. Die Zuschüsse werden vom Landwirtschaftsministerium dieses Bundeslandes bewilligt. Bei einer Überprüfung wurde festgestellt, dass es sich bei den ausgereichten Fördermitteln in der Regel um sehr kleine Beträge handelte.
Die durchschnittlichen Förderbeträge lagen unter 200 Euro
So förderte das Landwirtschaftsministerium 49 Unternehmen der Ernährungswirtschaft, die ihre Produkte 2017 auf der Mitteldeutschen Warenbörse präsentierten, mit insgesamt rund 8.400 Euro. Dies entspricht einem durchschnittlichen Förderbetrag von rund 170 Euro je Unternehmen. 2016 bezuschusste das Landwirtschaftsministerium 31 Unternehmen, die ihre Produkte während der Edeka Warenbörse präsentierten. Der durchschnittliche Förderbetrag lag ebenfalls unter 200 Euro je Teilnehmer. Solche Kleinstbeträge fallen angesichts der Umsatzerlöse der Unternehmen kaum ins Gewicht.
Messebeteiligung ohne finanzielle Unterstützung nicht leistbar?
Das Landwirtschaftsministerium des betreffenden Bundeslandes hat dazu ausgeführt, die Zuschussbeträge seien zwar vergleichsweise gering. Die geförderten Unternehmen trügen aber weitere, nicht förderfähige Ausgaben für die Vorbereitung oder Begleitung der Messeauftritte. Insofern sei ohne die finanzielle Unterstützung durch das Land für viele Unternehmen eine Messeteilnahme, z. B. an der ANUGA, der weltweit größten Foodmesse, nicht leistbar. Angesichts der auf die einzelnen Unternehmen entfallenden geringen Förderbeträge kann man über diese Argumentation nur den Kopf schütteln.
Stärkung der Ernährungswirtschaft durch Bagatellförderungen?
Weiterhin hat das Landwirtschaftsministerium auf die Bedeutung der Ernährungswirtschaft (Umsatz, Beschäftigte) für das Land wie für die gesamte Wertschöpfungskette hingewiesen. Allerdings erschwerten steigende Betriebskosten, eine Verschärfung des Lebensmittelrechts oder zunehmende Bürokratie die Bedingungen für die Ernährungswirtschaft. Durch die initiierten und durchgeführten Maßnahmen und Aktionen sollen die Land- und Ernährungswirtschaft sowie die vor- und nachgelagerten Bereiche gestärkt werden. Dazu ist zu sagen, dass es sinnvoller wäre, wenn das Landwirtschaftsministerium sich um den Abbau der von ihm selbst angesprochenen Bürokratie im Bereich der Ernährungswirtschaft bemühen würde, anstatt Kleinbeträge auszureichen.
Die Ernährungswirtschaft soll ihre Marketingmaßnahmen selbst finanzieren
Nach all diesen Rechtfertigungsversuchen räumt das Landwirtschaftsministerium dann doch ein, dass Mitnahmeeffekte bei einzelnen Unternehmen nicht auszuschließen seien. Man werde analysieren, ob die Förderung entscheidend für eine Messeteilnahme der Unternehmen sei. In Abhängigkeit von den Ergebnissen der Analyse will das Ministerium dann die Förderung überdenken bzw. andere Formen der Absatzförderung prüfen.
Dazu ist zu sagen, dass Marketingmaßnahmen privater Unternehmen zur Absatzförderung in deren ureigenem Interesse liegen, liebe Leserinnen und Leser. Sie sind daher von den Unternehmen selbst zu finanzieren und nicht von der Allgemeinheit der Bürger, sagt verärgert
Autor: Gotthilf Steuerzahler
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