In einem Rechtsstaat gilt jemand als unschuldig, bis seine Schuld zweifelsfrei durch ein Gericht festgestellt und nachgewiesen wird. Rechtsstaat? Wo kämen wir denn hin, wenn sich Politik und Medien an dieses Gebot halten würde? Wen interessiert ein Rechtsstaat, wenn man das komplette Waffenarsenal aus den Schubladen der Redaktionen endlich ausprobieren darf?
von Pierre Kranz
Ja, liebe Leser, wenn auch Sie sich beim Versuch, den ganzen Wahnsinn mit gesundem Menschenverstand zu erklären, schwertun, dann kann ich nur sagen, mir geht es nicht anders.
So ein wenig erinnert mich der Fall an den Mord des damaligen Präsidenten der Treuhandanstalt Detlev Rohwedder im Jahr 1991. Also erinnern ist vielleicht das falsche Wort, da ich Jahrgang 1991 bin und als kleiner Säugling diese natürlich nicht habe. Rohwedder soll, laut offizieller Lesart, mit einem Scharfschützengewehr aus 63 Metern Entfernung in seiner Villa erschossen worden sein. Ein gezielter Schuss, durch Gestrüpp und Gebüsch hindurch, durch das nicht gepanzerte Fensterglas im ersten Stock der Villa.
Aber zurück zum Thema…
Auch im Mordfall Lübcke scheint das Urteil längst gefallen zu sein, sodass man sich fragt, wozu es eigentlich noch ein Gerichtsprozess bedarf. Der Fall ist doch längst abgeschlossen! Nein im Ernst, lassen wir uns auf dieses Niveau nicht ein, dies wird den Hinterbliebenen nicht gerecht, denen ich an dieser Stelle alles Erdenkliche an Kraft wünsche.
Unsere Politiker aus der ersten Reihe lassen jegliches Feingefühl vermissen. Das Wort „mutmaßlich“ scheint ihrem Wortschatz abhanden gekommen zu sein. Stattdessen überschlagen sie sich mit Vorschlägen möglicher Konsequenzen, die Fantasie scheint grenzenlos. Losgelöst von jeder Differenzierung, welche die gleichen Protagonisten bei Morden durch abgelehnte Asylbewerber stets predigen, scheint hier die Gelegenheit günstig, einen abscheulichen Mordfall für den Kampf gegen einen politischen Gegner, der AfD, zu instrumentalisieren. Differenzierung und Besonnenheit? Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern.
Ja, Sie haben richtig gehört, zu instrumentalisieren. Das ist exakt das, was AfD-Sympathisanten seitens Politik und Medien gebetsmühlenartig vorgeworfen wird, sobald diese ihre Stimme erheben, um auf Missstände aufmerksam zu machen. Vermissen Sie dieses Wort aktuell in der medialen Berichterstattung? Ich auch!
So sieht es auch die Werteunion, der auch der geschätzte Prof. Max Otte angehört. In einem offenen Brief, welcher dem Cicero vorliegt, werfen die Mitglieder der Werteunion Tauber Instrumentalisierung vor. Dort heißt es:
„Herr Tauber, Sie und andere haben sich wiederholt empört gezeigt, wenn die Migrationspolitik der Bundesregierung mit den zahlreichen Verbrechen von Migranten, die durch diese Politik ins Land gebracht wurden, in Zusammenhang gebracht wurde – so zum Beispiel in Ihrer Rede in der Bundestagsdebatte zum Tod von Susanna. Politische Instrumentalisierung von Verbrechen sei unanständig… Was tun Sie nun Anderes mit Ihrem Angriff auf uns von der Werteunion?“
Zuvor gab Tauber via Twitter der ehemaligen CDU-Abgeordneten, Erika Steinbach, eine Mitschuld am Tod von Walter Lübcke:
„Liebe @SteinbachErika. “Es gibt keine Handlung für die niemand verantwortlich wäre, hat Bismarck gesagt. In diesem Sinne bist Du natürlich verantwortlich für die Folgen und Reaktionen auf deine Hetze gegen Walter Lübcke. Du trägst Mitschuld an seinem Tod.“
Tauber ist wahrlich nicht der einzige, der nebulös solche Zusammenhänge schmiedet, völlig kritiklos versteht sich von selbst. Die Spindoctoren, man nennt sie auch Journalisten, spielen tatkräftig mit, wenn es darum geht, dem Schreckgespenst AfD eine Mittäterschaft anzukreiden.
Markus Feldenkirchen, Autor beim Spiegel, ließ es sich nicht nehmen in der vergangenen Maischberger-Sendung zum wiederholten Male eine Chronologie von Höcke-Zitaten herunterzubeten. Ähnlich agiert sein Kollege der FAZ, Jasper von Altenbockum, der gleich drei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen versucht und Alice Weidel, Alexander Gauland sowie Jörg Meuthen eine Mitschuld attestiert.
Das sind nur zwei prominente Beispiele, aber der Spin geht unisono in diese Richtung. Der Bogen ist gespannt, das Ziel anvisiert und zum Abschuss freigegeben. Alles, was wir haben, ist ein mutmaßlicher Täter, bei dem die Unschuldsvermutung gilt. Ein möglicher Prozess ist noch überhaupt nicht terminiert, ein Urteil noch längst nicht gefällt. Es ist die blanke Panik der etablierten Partien vor den anstehenden Landtagswahlen, ein schmutziger Wahlkampf ist gewiss.
Wir werden sehen, welche Hollywoodgrößen uns die Darsteller aus Politik und Medien diesmal feierlich zu den Wahlen im Osten präsentieren.