Europawahl 2019: Am 5. Mai endet Antragsfrist für Deutsche im Ausland sowie Ausländerinnen und Ausländer aus EU-Staaten

Europawahl 2019: Am 5. Mai endet Antragsfrist für Deutsche im Ausland sowie Ausländerinnen und Ausländer aus EU-Staaten 24/04/2019

Der Bundeswahlleiter [Newsroom]
Wiesbaden (ots) – Bis zum 5. Mai 2019 können im Ausland lebende Deutsche sowie in Deutschland lebende Bürgerinnen und Bürger anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), die hier wählen wollen, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis … Lesen Sie hier weiter…

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