Der Bundeswahlleiter [Newsroom]
Wiesbaden (ots) – Bis zum 5. Mai 2019 können im Ausland lebende Deutsche sowie in Deutschland lebende Bürgerinnen und Bürger anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), die hier wählen wollen, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis … Lesen Sie hier weiter…
Original-Content von: Der Bundeswahlleiter, übermittelt durch news aktuell