Stuttgarter Nachrichten [Newsroom]
Stuttgart (ots) – Parteien haben keinen Anspruch auf Spenden, also nach Paragraf 516 des Bürgerlichen Gesetzbuches auf eine Schenkung ohne Gegenleistung. Gerade das Grundgesetz, wonach Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken … Lesen Sie hier weiter…
Original-Content von: Stuttgarter Nachrichten, übermittelt durch news aktuell